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Auflastung

Durch eine Auflastung wird das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs erhöht, um zusätzliche Nutzlast rechtssicher freizugeben.

Die Maßnahme erfolgt auf Basis einer technischen Prüfung des Fahrzeugs und der verbauten Komponenten sowie der fahrzeugspezifischen Reserven.

Je nach Fahrzeugkonfiguration erfolgt die Eintragung durch eine Abnahme gemäß § 19 StVZO oder durch eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch eine anerkannte Prüforganisation.

Eine Auflastung eignet sich insbesondere für Fahrzeuge mit schwerem Ausbau, Sonderaufbauten oder erhöhter Dauerbelastung und schafft rechtliche Sicherheit im Fahrbetrieb sowie bei Kontrollen.

MB Sprinter 906 / 907 / 910

Abnahme gemäß § 19 StVZO oder Begutachtung gemäß § 21 StVZO.

wählbar als:

  • Gutachten ohne technische Änderung.
  • Gutachten mit zusätzlichem Teile-Paket (technische Änderung) für noch mehr Fahrkomfort und noch höhere Zuladung.

Hinweis Anfrage:

Dieses Formular ist der schnellste Weg, um ein passendes Angebot zu erhalten. Einige technische Angaben sind optional. Je vollständiger und genauer deine Angaben jedoch sind, desto gezielter kann das Angebot ausgearbeitet werden. Wenn möglich bitte Bilder hochladen – sie helfen deutlich bei der Einschätzung und Angebotserstellung.

 

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