Auflastung
Durch eine Auflastung wird das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs erhöht, um zusätzliche Nutzlast rechtssicher freizugeben.
Die Maßnahme erfolgt auf Basis einer technischen Prüfung des Fahrzeugs und der verbauten Komponenten sowie der fahrzeugspezifischen Reserven.
Je nach Fahrzeugkonfiguration erfolgt die Eintragung durch eine Abnahme gemäß § 19 StVZO oder durch eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch eine anerkannte Prüforganisation.
Eine Auflastung eignet sich insbesondere für Fahrzeuge mit schwerem Ausbau, Sonderaufbauten oder erhöhter Dauerbelastung und schafft rechtliche Sicherheit im Fahrbetrieb sowie bei Kontrollen.